Kosten

An dieser Stelle sind die wesentlichen Inhalte der Geschäftsordnung der FSG (Stand 03/2009) auszugsweise dargestellt. FSG-Mitgliedern sei die Lektüre der vollständigen Geschäftsordnung empfohlen.

Allgemeines

Die FSG ist sehr erfolgreich bei der Vermeidung überflüssiger Kosten. Dennoch lässt sich der Flugsport auch in der FSG nicht zum Discount-Preis ausüben. Für den Erwerb einer Motorflug-Privatpilotenlizenz (PPL-A) müssen derzeit ca. 8000 Euro eingeplant werden. Eine Segelflug-Ausbildung (PPL-C) kostet um 3000 Euro.

Aufnahmeverfahren

Bewerber um eine FSG-Mitgliedschaft werden - entsprechend ihres persönlichen Status zur Zeit der Antragstellung - in drei Gruppen eingeteilt:

  1. DLR-Mitarbeiter, die einen DLR-Arbeitsvertrag haben.
  2. Personen, die in irgendeiner Beziehung zum DLR stehen. Dazu gehören:
    • a: Personen, an deren Mitgliedschaft das DLR ein Interesse hat
    • b: Kontraktoren, die für das DLR arbeiten
    • c: Verwandte bis zum 2. Grad oder Lebensgefährten aller bis jetzt genannten Gruppen
  3. Alle anderen, die noch folgendermaßen unterteilt werden:
    • a: Jugendliche im Sinne der Satzung
    • b: alle übrigen

Wird ein Aufnahmeantrag vom Ausschuss befürwortet, werden Interessenten auf Probe aufgenommen. Im Gegensatz zu den Gruppen 1. - 3.a. erhalten alle übrigen (3.b.) nur eine temporäre Mitgliedschaft, die automatisch nach einem vereinbarten Zeitraum (zurzeit 2 Jahre) erlischt.

Mitglieder auf Probe der Kategorie 1. - 3.a. werden nach Ablauf eines Jahres durch Beschluss im Vereinsausschuss in der Regel zum ordentlichen Mitglied oder ihre Mitgliedschaft endet zu den gleichen Bedingungen wie die der temporären Mitglieder.

Die temporäre Mitgliedschaft (3.b.) kann auf Antrag erneuert oder in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt werden.

Aufnahmegebühren

Die Aufnahmegebühren werden mit Beginn der Mitgliedschaft fällig.

Kinder, Jugendliche und Auszubildende (mit Nachweis) bis einschließlich 26 Jahren zahlen eine um 50% reduzierte Aufnahmegebühr, wobei bei der Aufnahme 1/6 und nach zwei Jahren oder bei Erreichen des 20. Lebensjahres nochmals 1/3 (also insgesamt 1/6 + 1/3 = 1/2) zu entrichten sind.

Aufnahmegebühren:

  • Segel- und Motorsegelflug: EUR 800
  • Motor- u. Motorsegelflug: EUR 1100
  • Fallschirmsport: EUR 260

Aufnahmegebühren für temporäre Mitglieder:

Für Bewerber der Gruppe 3.b. gilt der doppelte Gebührensatz, d.h. temporäre Mitglieder zahlen für die ersten beiden Jahre ihrer Mitgliedschaft jährlich den im vorigen Abschnitt genannten Betrag. Für eventuelle weitere Mitgliedsjahre wird dann keine zusätzliche Aufnahmegebühr mehr erhoben (z.B. wenn eine Übernahme als ordentliches Mitglied erfolgen sollte).

Beiträge

Die Beiträge werden vierteljährig im Voraus zusammen mit der letzten Abrechnungssumme nach einer Vorankündigung vom angegebenen Konto abgebucht.

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus dem abteilungsspezifischen Vereinsbeitrag und den Beiträgen an den Deutschen Aero Club (DAeC), den Luftsportverband Bayern (LVB) und den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) zusammen.

Der Vereinsbeitrag beträgt zurzeit (01/2012) 15,00 EUR/Monat für Segelflieger und Motorsegler, 20,00 EUR/Monat für Motorflieger und 8,03 EUR/Monat für Fallschirmspringer. Für Mitglieder, die mehreren Sparten angehören, ergibt sich der Gesamtbeitrag als Summe aus den Teilbeiträgen.

Eine Mitgliedschaft als passives Mitglied ist in den Abteilungen Motorflug und Segelflug möglich. Passive Mitglieder zahlen einen niedrigeren Monatsbeitrag (8,10 EUR), dafür jedoch höhere Fluggebühren. Außerdem dürfen sie nicht an der Flugausbildung der FSG teilnehmen.

Aktive Jugendliche zahlen die Hälfte des Vereinsbeitrags, aktive nichtverdienende Familienangehörige zwei Drittel des jeweiligen Abteilungsbeitrags, wobei jedoch wird nur eine der beiden Ermäßigungen gewährt wird. Auf Antrag können Schüler, Studenten und Wehrpflichtige bezüglich des Vereinsbeitrags und teilweise bei den Verbandsabgaben den jugendlichen Mitgliedern gleichgestellt werden. Der Antrag ist jährlich neu zu stellen.