Satzung der FSG

Die Satzung eines Vereins ist dessen Verfassung. Sie legt Namen, Sitz und Zweck des Vereins, sowie die Rechte und Pflichten der Vereinsorgane (Mitgliederversammlung, Vorstand und der einzelnen Mitglieder) fest. Die Vereinssatzung ist für jedes dem Verein beitretende neue Mitglied bindend.

Satzung
 
Stand vom 30.04.2018